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Infos - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) sowie dem Obligationenrecht (OR). Die zuständige Bewilligungsbehörde ist das Kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit.

A) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierten Bestandteil des Verleihvertrages. Sie treten mit jedem Vertragsabschluss automatisch in Kraft. Die Einsatzfirma anerkennt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich. Ist sie damit nicht einverstanden, so hat sie uns sofort davon Mitteilung zu machen; in diesem Fall wird unser Mitarbeiter zurückgerufen und der Vertrag annulliert. Ein Stillschweigen der Einsatzfirma gilt als Einverständnis.

B) Unsere temporären Mitarbeiter sind sorgfältig ausgesucht und dürfen ausschliesslich für die telefonisch vereinbarte Tätigkeit eingesetzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, für die Arbeitssicherheit und die Einhaltung der entsprechenden Normen sowie der Bestimmungen des Arbeitsgesetzes besorgt zu sein. Untersteht die Kundenfirma einem allgemein-verbindlichen Arbeitsvertrag, so müssen wir bei Auftragserteilung darüber informiert werden. Die gesamtarbeitsvertrag-lichen Arbeitszeitregelungen kommen auch für unsere Temporärmitarbeiter zur Anwendung

C) Der temporäre Mitarbeiter ist verpflichtet, die internen Vorschriften des Kundenbetriebes zurespektieren. Er hat sich vertraglich verpflichtet über alles, was ihm im Verlaufe seines Einsatzes beim Kunden zur Kenntnis gelangt, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Der temporäre Mit-arbeiter unterliegt den Weisungen des Kunden und untersteht seiner Aufsicht und Verantwortung. Wir lehnen grundsätzlich jegliche Haftung ab für Schäden, die durch einen temporären Mitarbeiter verursacht werden.

D) Der temporäre Mitarbeiter soll die im Kundenbetrieb gültigen Arbeitszeiten einhalten. Als Überzeit gelten diejenigen Stunden, die über die betriebsübliche Arbeitszeit hinausgehen; sie werden ge-mäss dem Reglement der Kundenfirma entschädigt und müssen auf dem Arbeitsrapport separat aufgeführt und mit dem entsprechenden prozentualen Zuschlag erwähnt werden. Für die Einhal-tung der Vorschriften des Arbeitsgesetzes ist der Kunde verantwortlich.

E) Der Kunde hat sich zu Beginn des Einsatzes zu überzeugen, dass der temporäre Mitarbeiter seinen Anforderungen entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen wir unverzüglich informiert werden. Die ersten vier Stunden eines solchen Einsatzes werden Ihnen nicht verrechnet. Sie brauchen dafür auch keinen Arbeitsrapport zu unterzeichnen. Sofern möglich, werden wir Ihnen sofort Ersatz anbieten.

F) Wir entlöhnen unsere temporären Mitarbeiter (inklusive alle Sozialleistungen) auf Grund des wöchentlichen Arbeitsrapportes, welcher vom Kunden unterzeichnet sein muss. Auf gar keinen Fall ist der temporäre Mitarbeiter befugt, vom Kunden direkt Zahlungen entgegenzunehmen. Irgendwelche direkte Abmachungen mit unserem Mitarbeiter sind unzulässig und für uns nicht verbindlich.

G) Reklamationen betreffend der fakturierten Stunden müssen innert acht Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen. Die Rechnungen sind bei Erhalt sofort zu bezahlen. Im Inkassofall gilt ein Verzugszins von 12% als vereinbart.

H) Der Kunde kann einen temporären Mitarbeiter nur unter folgenden Bedingungen in ein direktes Anstellungs-verhältnis übernehmen: 1.) Ohne Kosten, falls der Einsatz mehr als drei Monate gedauert hat (effektive Arbeitszeit, im minimum 540 geleistete Arbeitsstunden). 2.) Ohne Kosten, falls die Anstellung mindestens drei Monate nach Einsatzende stattfindet. 3.) In allen anderen Fällen mittels eines Honorars, berechnet auf dem voraussichtlichen Bruttogewinn für einen Einsatz von drei Monaten, abzüglich des Bruttogewinnanteils auf dem bereits geleisteten Entgelt.


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